Entsendung nach China: Was Unternehmen in Pandemiezeiten beachten müssen
Was Unternehmen bei einer Entsendung nach China planerisch beachten müssen, verrät ein Online-Seminar am Donnerstag, 15. September 2022. Zweieinhalb Jahre Corona-Pandemie haben das Travel-Management nachhaltig verändert. Der Wegfall des PU-Letters und erleichterte Quarantänebestimmungen mögen zu der Annahme führen, es sei bald alles wieder wie vorher.
Entsendung nach China: Vermischung von alten und neuen Standards
In Wahrheit aber mischen sich alte Standards mit neuen, was ein hohes Maß an Flexibilität erfordert. Das gilt sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Auch eine Entsendung nach China bedeutet also wie bei jedem anderen Zielland, sich immer wieder neu an Bedingungen und Regelungen anpassen zu müssen.
Damit Arbeitgeber und Personalverantwortliche hierbei nicht den Überblick verlieren, bietet bdp, Experte für die juristische und steuerliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ein Online-Seminar zum Thema an. Gemeinsam mit der Unternehmensberatung BDAE Consult sowie der AHK China (Deutsche Außenhandelskammer in China) laden die Expertinnen und Experten der bdp zur Teilnahme via Zoom-Link ein. Die Details:
Entsendung nach China in Pandemiezeiten – Sozialversicherung, Steuer- und Arbeitsrecht
- Datum: 15.09.2022, 10 – 12 Uhr
- Referentinnen und Referenten: Dr. Michael Bormann, Fang Fang, Sara Zimmermann (alle bdp), Omer Dotou (BDAE) und Christian Maertlbauer (AHK China)
- Webinar-Sprache: Deutsch
- Anmeldung: Online via Zoom
- Weitere Informationen und das Programm im Detail: Auf der Website der bdp
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht erfährt man in dem Online-Seminar unter anderem die Unterschiede zwischen einer „echten“ und einer „unechten“ Entsendung, wie sich Kostenweiterbelastungen auf den Sozialversicherungs-Status einer entsandten Person auswirken sowie welche alternativen Absicherungen es in Deutschland gibt. Hierbei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass Arbeitsverträge entsprechend angepasst werden müssen.
Unterschiede zwischen deutschem und chinesischem Recht bedenken
Insbesondere bei der Gestaltung lokaler Arbeitsverträge und der in China üblichen Mitarbeiterhandbücher gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Die chinesischen Regelungen unter anderem zu Probezeit, Überstunden, Lohnfortzahlung, Kündigungsfristen und Abfindung weisen beispielsweise signifikante Unterschiede zu deutschem Recht auf.
Auch das Betriebsstättenrisiko bei der Mitarbeiter-Entsendung nach China darf nicht außer Acht gelassen werden. Das Seminar vermittelt, wie Unternehmen häufige Fehler vermeiden. Es gibt Best-Practice-Tipps aus Berater- und Unternehmererfahrung zum effektiven Management von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in China.