Mehr Klarheit beim Stornieren von Flügen
Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge auf einen Flugpreis müssen von Anfang an gesondert ausgewiesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge auf einen Flugpreis müssen von Anfang an gesondert ausgewiesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
| Panorama
Damit geltendes Recht für Fluggäste in der EU besser umgesetzt werden, hat die Europäische Kommission neue Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen Passagieren das Reisen vereinfachen, Luftfahrtunternehmen helfen, die Regeln einheitlich anzuwenden und die nationalen Behörden unterstützen, die Verordnung durchzusetzen.
Schwierige Zeiten für Flugreisende: Wenn Piloten, Fluglotsen oder Mitglieder des Bodenpersonals streiken, kommt es zu häufig zu Verspätungen. Dann müssen die Fluggesellschaften sich um ihre Passagiere kümmern und Entschädigungen zahlen.
Kommt eine Verspätung durch die Erkrankung eines Piloten zustande, haben Reisende Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.
Der nächste Pilotenstreik der Lufthansa ist da: Betroffen sind Langstreckenflüge ab Deutschland sowie die Frachtflotte von Lufthansa Cargo. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den Tagen nach dem Streik Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr der Lufthansa auftreten, da Abläufe wieder neu koordiniert werden müssen.
| Recht & Steuern im Ausland, Studien
Mallorca und Antalya gehören zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Doch insbesondere auf diesen Flugstrecken kommt es bei den großen deutschen Airlines sehr häufig zu Verspätungen im Flugbetrieb. Zu diesem Ergebnis kommt der Entschädigungs-Dienstleister refund.me in einer aktuellen Analyse.
Das Stornieren von Flügen durch den Passagier hat bisher oft dazu geführt, dass die Kunden ihr Geld für den Ticketpreis nicht wieder bekamen. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt dürfte dies nun ändern (Az.: 2-24 S 152/13) und die Rechte der Reisenden damit stärken.
Passagiere haben in der Regel einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn sie durch eine Verspätung ihren Anschlussflug verpassen. Starten diese Flüge jedoch unabhängig voneinander, steht ihnen keine Ausgleichszahlung zu.
Fällt ein Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten aus und verspätet sich der Flug dadurch massiv, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 138/12).
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. X ZR 123/10) hat in einem jetzt gefällten Urteil die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung für die Fälle präzisiert, bei denen Reisende infolge der Flugverspätung ihren Anschlussflug nicht bekommen und deshalb ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen.