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Airline muss Ticketpreis bei Storno zumindest anteilig erstatten

Das Stornieren von Flügen durch den Passagier hat bisher oft dazu geführt, dass die Kunden ihr Geld für den Ticketpreis nicht wieder bekamen. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt dürfte dies nun ändern (Az.: 2-24 S 152/13) und die Rechte der Reisenden damit stärken.

Im betreffenden Fall hatte die spätere Klägerin mehrere Tickets bei einer italienischen Airline gebucht, sie aber mehr als ein halbes Jahr vor dem Reisetermin wieder storniert. Die Airline weigerte sich, den Reisepreis zurückzuzahlen. Die Richter gaben der Klägerin Recht: In jedem Fall müsse die Fluggesellschaft die im Flugpreis inbegriffenen Steuern und Gebühren erstatten, denn diese entstünden auch nur dann, wenn der Passagier den Flug auch antritt.

Ticketpreis muss komplett erstattet werden

Aber dem Kunden stünden auch darüber hinausgehende Ticketkosten zu. Zwar dürfe die Airline den Teil der Ticketkosten einbehalten, der ihr tatsächlich faktisch entstanden sei. Sie müsse aber darlegen können, ob und warum sie den Sitzplatz nicht weiterverkaufen konnte und welche Kosten tatsächlich anfielen. Das habe die Fluggesellschaft in diesem Fall auch nach Anfrage verweigert und deshalb müsse sie den gesamten Ticketpreis zurückerstatten.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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Foto: de.wikipedia.org