Fluggastrechte: Verbindliche Leitlinien durch EU veröffentlicht
Damit geltendes Recht für Fluggäste in der EU besser umgesetzt werden, hat die Europäische Kommission neue Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen Passagieren das Reisen vereinfachen, Luftfahrtunternehmen helfen, die Regeln einheitlich anzuwenden und die nationalen Behörden unterstützen, die Verordnung durchzusetzen.
Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte gehören zu den fortschrittlichsten der Welt, denn sie bieten Personen, die mit dem Flugzeug aus der oder in die EU reisen, bei unerwarteten Vorkommnissen einen hohen Schutz. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 haben sich allerdings zahlreiche Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf den Inhalt und den Anwendungsbereich ausgewirkt. Die neuen Leitlinien sollen nun für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit schaffen.
Leitlinien fassen aktuelle Rechtsprechung zusammen
Die Leitlinien fassen die bestehende Rechtsprechung zusammen und enthalten eine Übersicht über bestehende Praktiken. Dazu gehören unter anderen:
- Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel.
- Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
- Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind.
- Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010.
Die Leitlinien gelten solange, bis die neue Verordnung über Fluggastrechte, die die Kommission 2013 vorgeschlagen hat, erlassen wird und in Kraft tritt. Das Rechtsetzungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat läuft noch.