Skip to main content
Ad
Delay - Closeup of Departure Timetable on Airport - Illustration

Schadensersatz bei verpasstem Anschlussflug

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. X ZR 123/10) hat in einem jetzt gefällten Urteil die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung für die Fälle präzisiert, bei denen Reisende infolge der Flugverspätung ihren Anschlussflug nicht bekommen und deshalb ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen.

Dies gilt auch dann, wenn der Anschlussflug selbst nicht verspätet war. Im betreffenden Fall ging es um einen von Miami über Madrid nach Düsseldorf gebuchten Flug. Der Flug von Miami nach Madrid war mit einer Verspätung von knapp anderthalb Stunden gestartet. Dadurch erreichten die späteren Kläger ihren Anschlussflug nach Düsseldorf nicht mehr. Ihre Ankunft am Endziel ihrer Reise, Düsseldorf, erreichten sie mit einem anderen Flug erst 7,5 Stunden verspätet.

Individuelles Endziel und nicht Pünktlichkeit vom Anschlussflug entscheidend

In erster Instanz war die Klage auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro noch zurückgewiesen worden. Das Urteil des BGH macht nun deutlich, dass Passagieren eine Ausgleichszahlung auch dann zusteht, wenn sich ihr Abflug nur um eine Zeitspanne verzögert, die unterhalb von drei Stunden liegt, wenn ihre Ankunft am letzten Zielort dadurch mindestens mehr als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erfolgt. Ausschlaggebend für die Ausgleichszahlung ist demnach die mindestens dreistündige Verspätung am individuellen Endziel der Kläger.

Mehr zum Thema:

Pfeil Anschlussflug Flugverspätungen werden nicht doppelt entschädigt

Pfeil Anschlussflug Kein Schadensersatz bei Flugausfall wegen Vogelschlags

Pfeil Vogelschlag Anschlussflug wegen verspäteter Maschine verpasst: Airline muss zahlen

Pfeil Bonusmeilen Entschädigung bei Flugverspätung: Die Verbraucherrechte

Fuggastrechte: Kein Schadensersatz bei Landeverzicht aufgrund von Unwetter

Keine Kreditkarte: Airlines dürfen Flug nicht verweigern

Kein Schadenersatz bei Flugausfall nach Schneefällen

Abbruch des Fluges ist Annullierung

BGH-Urteil: Auch ohne Gepäckschein muss Airline Verlust ersetzen

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

Foto: © jamdesign – Fotolia.com