Reisevertrag muss verbindliche Flugzeiten enthalten
Anbieter von Pauschalreisen müssen in ihre Reiseunterlagen verbindliche Flugzeiten aufnehmen. Die Praxis einiger Reiseveranstalter, bei der in Verträgen die endgültigen Reisezeiten noch offen gehalten werden, ist demnach nicht rechtens. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 24/13, BGH) hervor.
Gegen diese Praxis hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Die Richter in Karlsruhe schlossen sich der Sicht des Klägers an. Die Kunden würden durch eine solche Praxis unangemessen benachteiligt, weil das Unternehmen dann die Flugzeiten beliebig ändern könne und dem Reisenden die Sicherheit bei der zeitlichen Planung der Reise genommen werde.
Änderungen der Flugzeiten nur auf Basis sachlicher Gründe
Der Veranstalter könne hingegen durchaus beim Vorliegen sachlicher Gründe, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Krisensituationen, die Flugzeiten ändern. Dabei dürfe jedoch der aus den ursprünglich angegebenen Zeiten ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben werden.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
Flugzeiten bei Pauschalreisen werden verbindlicher
Drei Tage kürzere Reise bringt Schadensersatz
Pauschalreisen: EU will Verbraucher stärken
Die größten Ärgernisse der Deutschen im Urlaub
Mängel bei Pauschalreise: Veranstalter muss nicht immer haften
Gerichtsurteil: Reiserücktritt bei fehlenden Reiseunterlagen möglich
Reisestorno wegen schlechtem Wetter: Versicherung muss zahlen
Foto: © forkART Photography – Fotolia.com