Drei Tage kürzere Reise bringt Schadenersatz
Werden nach der Buchung einer Reise deren Daten kurzfristig verschoben und verkürzt sich dadurch der Urlaub erheblich, steht den Reisenden Schadenersatz zu. Das verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 313 O 55/11).
Im vorliegenden Fall hatten die späteren Kläger eine Mekka-Reise gebucht, die 14 Tage dauern sollte. Erst einen Tag vor dem Abflug teilte ihnen der Reiseveranstalter per E-Mail mit, dass der Abflug um einen Tag verschoben werden müsse und zudem der Rückreisetag ebenfalls um zwei Tage vorverlegt werde. Den späteren Klägern gingen dadurch insgesamt drei Tage von den ursprünglich geplanten 14 verloren. Das wollten sie nicht klaglos hinnehmen und verlangten vom Veranstalter eine entsprechende Reisepreisminderung. Diese sprach ihnen das Landgericht aufgrund einer mangelhaft erbrachten Leistung auch neben einer Zahlung von Schadenersatz zu.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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