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Schlagwort: Reisemängel Pauschalreise

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Vorher bekannte Insektenplage ist Reisemangel

Ist ein Veranstalter darüber informiert, dass es in einem Reisegebiet eine Plage mit gesundheitsschädlichen Insekten gibt, muss er seine Kunden vor Reiseantritt informieren. Macht er das nicht, steht Reisenden eine Reisepreisminderung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24- O 12/10).

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© wild - Fotolia.com

Pauschalreisen: EU will Verbraucher stärken

Die Europäische Kommission möchte Urlauber auf Pauschalreisen besser schützen. Sie hat deswegen vorgeschlagen, die EU-Vorschriften für Pauschalreisen zu modernisieren. Die derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 1990 bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete zwar beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz, etwa bei Insolvenz eines Reiseveranstalters.

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