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Schlagwort: Reisemangel Urlaub

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© Roy Pedersen - Fotolia.com

Reisemängel dokumentieren und im Urlaub geltend machen

Fehlt dem Hotelzimmer der gebuchte und zugesagte Meeresblick, sind die Zimmer schmutzig oder weicht die Lage des Hotels von der gebuchten Örtlichkeit ab, sollten dokumentierte Reisemängel geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass die Reklamationen bereits im Urlaub vor Ort, zunächst beim Reiseleiter, geltend gemacht werden.

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Vorher bekannte Insektenplage ist Reisemangel

Ist ein Veranstalter darüber informiert, dass es in einem Reisegebiet eine Plage mit gesundheitsschädlichen Insekten gibt, muss er seine Kunden vor Reiseantritt informieren. Macht er das nicht, steht Reisenden eine Reisepreisminderung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24- O 12/10).

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