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Pauschalreisen: EU will Verbraucher stärken

Die Europäische Kommission möchte Urlauber auf Pauschalreisen besser schützen. Sie hat deswegen vorgeschlagen, die EU-Vorschriften für Pauschalreisen zu modernisieren. Die derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 1990 bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete zwar beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz, etwa bei Insolvenz eines Reiseveranstalters.

Verbraucher buchen jedoch zunehmend maßgeschneiderte Pakete im Internet. Wenn diese von einer oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Firmen angeboten werden, können sich die Verbraucher nicht sicher sein, ob sie im Ernstfall geschützt sind. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen oft nicht im Klaren.

Anpassung an das Online-Zeitalter

Mit der vorgeschlagenen Aktualisierung soll die Pauschalreise-Richtlinie deshalb vor allem an das digitale Zeitalter angepasst werden. Damit werden die dort enthaltenen Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die individuelle Reisearrangements im Internet erwerben.

Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet – sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher und Unternehmen, wie zum Beispiel eine strengere Kontrolle von Zuschlägen: Der Gesamtpreis von Pauschalreisen soll höchstens um zehn Prozent steigen dürfen. Preissenkungen sollen an die Verbraucher weitergegeben und die Stornierungsrechte verbessert werden.

Kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen bei Naturkatastrophen

Etwa bei Naturkatastrophen oder Unruhen soll der Reisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar kostenfrei storniert werden können. Außerdem sollen die Kunden Preissenkungen nicht nur bei Mängeln geltend machen können, sondern auch für immaterielle Schäden – insbesondere bei entgangener Urlaubsfreude. Wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet, sollen Kunden das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise erhalten. Auch die Unternehmen werden von der neuen Regelung profitieren, da die Kommission veraltete Informationsanforderungen wie die Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abschaffen und die grenzübergreifende Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme gewährleisten will.

Bundesrat möchte Geschäftsreisende von der Richtlinie ausnehmen

Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, meint aber, dass der Vorschlag im Sinne des Verbraucherschutzes in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. So sei die Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz zu optimieren. Demnach sind etwa Geschäftsreisende aus Sicht des Bundesrates aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen, da diese nicht des für Privatreisen notwendigen Verbraucherschutzes bedürfen.

Der Bundesrat ist ebenfalls dafür, Reise-Rücktrittsgebühren der Höhe nach zu begrenzen. Zudem wollen die Länder den Verbrauchern bei Reiseverträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume – wie etwa bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten – geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht einräumen.

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