Gerichtsurteil: Reisende müssen sich selbst um geänderte Flugzeiten kümmern
Nach der Buchung eines Fluges können sich die Flugzeiten auch noch kurz vor Reisebeginn ändern. Veranstalter müssen ihre Kunden jedoch nicht extra darüber informieren. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 281 C 3666/13).