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Reisestorno wegen schlechtem Wetter: Versicherung muss zahlen

Hat das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Land eine Unwetterwarnung ausgegeben, können Pauschalurlauber ihre Reise dorthin kostenlos stornieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Az.: 21 U 519/12).

Im betreffenden Fall hatte eine Reisende einen Pauschalurlaub nach Sri Lanka gebucht, bei dem eine fünftägige Rundfahrt und ein Strandurlaub stattfinden sollten. Knapp zwei Wochen vor Reisebeginn warnte das Auswärtige Amt vor dauerhaften und sehr starken Regenfällen, in deren Folge auf dem östlichen Teil der Insel mit Infrastrukturschäden zu rechnen sei, so seien unter anderem viele Straßen unpassierbar.

Nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter erklärte ihr dieser, dass der Standurlaub wie geplant durchgeführt werden könne und deshalb auch eine kostenlose Stornierung nicht möglich sei. Für die dann erfolgte Stornierung wurden der Frau Stornogebühren in Höhe von 60 Prozent angerechnet. Die Richter gestanden ihr hingegen das Recht auf die kostenlose Stornierung zu. Ihrer Ansicht nach hätten die Unwetterwarnung des Auswärtigen Amtes sie dazu berechtigt; außerdem habe das Reiseunternehmen seine Behauptung, dass die Reise ungefährlich sei, nicht beweisen können. Damit bekam die Klägerin den vollen Reisepreis in Höhe von 5.332 Euro zurückerstattet und musste auch keine Stornogebühren bezahlen.

Quelle: VisumCentrale

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