CO2-Ausgleich: Klimafreundlich reisen auch in Corona-Zeiten
Wer weitere Strecken zurücklegen muss und dabei klimafreundlich unterwegs sein möchte, kann mit der Bahn oder dem Bus umweltschonend durch Europa fahren. Fluggäste können einen CO2-Ausgleich bei unvermeidbaren Emissionen durch eine Spende in Klimaprojekte tätigen. Hierzu informiert das EVZ auf einer speziellen Themenseite.
Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen gehören für Reisende derzeit ohne Zweifel zu den wichtigsten Dingen, an die gedacht werden muss. Nichtsdestotrotz sollte der Klimaschutz nicht aus den Augen verloren werden. Nicht nur durch den globalen Klimastreik am 25. September und angesichts der aktuell stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten hinterfragen viele Verbraucher ihr Reiseverhalten in Vor-Corona-Zeiten kritisch. Gerade Reisende, die aufs Fliegen nicht verzichten können, sollten über einen CO2-Ausgleich nachdenken. Zahlreiche Airlines bieten dies an, meist schon während des Buchungsvorgangs. Ansonsten können Emissionen in nur wenigen Klicks auch über unabhängige Organisationen ausgeglichen werden.
Auf geprüfte Klimaprojekte achten
Wer seinen ökologischen Fußabdruck verringern möchte, sollte jedoch auf die Seriosität des Kompensationsdienstleisters achten. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld auch wirklich beim Klimaprojekt ankommt und Emissionen ausgeglichen werden. So muss nachvollziehbar sein, wie die Höhe der CO2-Menge und der Kompensation berechnet werden. Behauptet eine Airline, man könne gegen eine Spende von 1 € klimaneutral fliegen, handelt es sich um Augenwischerei. Entscheidend ist weiterhin, dass Klimaprojekte geprüft und zertifiziert wurden. Vertrauensvoll ist laut Bundesumweltamt der Gold Standard. Auch sollten Verbraucher eine Bestätigung ihrer Zahlung erhalten (häufig in Form eines PDF-Dokuments).
CO2-Ausgleich ist steuerlich absetzbar
Das Gute: Eine CO2-Kompensation kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt die Spende geht an eine gemeinnützige Organisation (was bei vielen seriösen Anbietern der Fall ist); die Zahlung kann nachgewiesen werden und liegt über 36 €. Außerdem darf der Betrag nicht 20 Prozent des Einkommens übersteigen.
Wie die Statista-Grafik für Flüge ab/bis Frankfurt am Main zeigt, fällt der Betrag je nach Entfernung des Reiseziels unterschiedlich hoch aus. So werden für Hin- und Rückflug auf die Lieblingsinsel der Deutschen, nach Mallorca, pro Person moderate drei bis zehn Euro fällig. Fuerteventura schlägt mit bis zu 27 Euro zu Buche. Bei Reisen in die Vereinigten Staaten oder nach Australien liegen die Ausgleichszahlungen dann mehrheitlich im dreistelligen Bereich. Mit dem Geld werden in der Regel verschiedene Projekte zur Reduzierung des CO₂-Emissionen in Entwicklungsländern unterstützt.