Skip to main content
Ad
Nur erhebliche Auswirkungen von Unruhen rechtfertigen Kündigung
Recht & Steuern im Ausland

Nur erhebliche Auswirkungen von Unruhen rechtfertigen Kündigung

Kommt es im Reiseland zu länger anhaltenden politischen Unruhen und Demonstrationen, liegt zwar ein Fall von höherer Gewalt vor, die Kündigung des Reisevertrages ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn diese Unruhen auch eine erhebliche Auswirkung auf die ursprünglich geplante Reise haben.

Empfehlungen der Redaktion