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Homeoffice
© Bench Accounting – Unsplash

Ford lässt Mitarbeiter dauerhaft im Homeoffice arbeiten

US-Autohersteller Ford lässt 30.000 Mitarbeiter dauerhaft im Homeoffice arbeiten, wie die „Seattle Times“ schreibt. Ab Juli 2021 können diese dann, wenn es erforderlich ist, auf Zeit ins Büro zurückkehren, etwa für Gruppenprojekte und Besprechungen, die online nicht effektiv zu sein scheinen.

Denkfabrik für Zukunft der Arbeit

„Selbst auswählen zu dürfen, ob man zu Hause oder im Büro arbeitet, ist eine große Sache“, kommentiert David Dubensky, Vorsitzender und Geschäftsführer von Ford Land, der Immobilientochter des Unternehmens, die aktuelle Entscheidung. Es hänge von der Art der Arbeit eines Mitarbeiters ab, ob dieser dauerhaft zu Hause arbeiten darf oder in unternehmenseigenen Räumen. Jeder müsse einen Dialog mit seinem Vorgesetzten führen, damit beide gemeinsam herausfinden, was am besten funktioniert.

Laut Dubensky hat Ford mehr als sechs Monate lang getestet, wie die Arbeit von daheim die Qualität der Mitarbeiter beeinflusst. Es seien Umfragen ausgewertet worden. Auch habe man eine Denkfabrik gebildet, um die Zukunft der Arbeit zu planen. Einer Umfrage vom Juni 2020 nach, als alle, die nicht zwingend am Arbeitsplatz tätig sein mussten, pandemiebedingt im Home-Office waren, würden 95 Prozent der Mitarbeiter nach Corona eine Mischung aus Heimarbeit und Arbeit vor Ort bevorzugen. Viele würden sich produktiver und glücklicher fühlen.

Kein Impfzwang für Rückkehrer aus dem Homeoffice

Wer dennoch dauerhaft an seinem Arbeitsplatz erscheinen möchte, darf das laut Ford tun. Das Unternehmen werde nicht verlangen, dass die Rückkehrer sich vorher impfen lassen. Das Unternehmen werde jedoch denen, die skeptisch gegenüber der Impfung seien, Informationsmaterial zur Verfügung stellen, wohl um sie dennoch dazu zu bewegen, Vorsorge zu treffen. Wer am Arbeitsplatz erscheint, werde allerdings auf Fieber überprüft und müsse eine Befragung zu eventuellen Corona-Symptomen über sich ergehen lassen. Wenn eine Infektion nachgewiesen wird, gebe es eine Kontaktverfolgung. Zudem müssten die Hygienebestimmungen weiterhin penibel eingehalten werden.

Online-Seminar: Homeoffice im Ausland: Anforderungen an Arbeitgeber und Personaler

Die arbeitsvertragliche Gestaltung und die Auswirkungen auf Steuer- und Sozialabgaben beim Thema Homeoffice im Ausland sind komplex und sollten geprüft werden, bevor die Zusicherung gegenüber den Mitarbeitern erfolgt.

Einen genaueren Einblick über den Aufwand und eine Darstellung bestehender Risiken liefert unser Seminar. Ein Themen-Überblick:

  • Homeoffice vs. mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
  • (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung des geplanten Vorhabens: Auftragsverhältnis- vs. Arbeitsverhältnis
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aufgrund der Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland
  • Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
  • Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
  • Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland: Was ist zu tun?

Infos und Anmeldung

  • Termin: 25.3.2021
  • 10 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
  • Kosten: 390,00 EUR

Interessierte können sich bei Andrea Funke per E-Mail (afunke@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-46) anmelden. Nach Zustellung der Rechnung erhalten die Teilnehmer zeitnah einen Teilnahme-Link. Die Installation einer Software ist für das Online-Seminar nicht notwendig.

Quelle: pressetext.com