Kreuzfahrt: Auch Kabinen-Upgrade kann Reisemangel sein
So absurd es klingt, auch ein Upgrade auf einer Kreuzfahrt kann zu einer Reisepreisminderung führen. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Rostock (Az.: 47 C 180/15). Wenn schon Kreuzfahrt, dann auch richtig. Mit Außenkabine, eigenem Balkon und dem ungestörten Blick aufs Meer vom Bett aus. So war jedenfalls der Plan des Ehepaares, das sich im aktuellen Fall auf Kreuzfahrt begab.