Airline zahlt nicht bei Flugausfall wegen fehlendem Enteisungsmittel
Wird ein Flug bei extremem Winterwetter aufgrund fehlenden Enteisungsmittels annulliert, haben Reisende unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Airline. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11) hervor.