In die Business-Lounge darf nur, wer auch Flug antritt
Wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge besucht, verhält sich vertragswidrig und ist zu Schadensersatz verpflichtet. Die klagende Fluggesellschaft stellte im konkreten Fall die Business Lounge ihren Reisenden der Business Class zur Überbrückung von Wartezeiten vor und zwischen den Flügen zur Verfügung.