Die Ukraine hat inmitten der Krise mit Russland Sanktionen gegen russische Fluggesellschaften verhängt. Im Ergebnis dürfen diese ab sofort nicht mehr über ukrainisches Staatsgebiet fliegen. Russland antwortet seinerseits mit gleichen Beschränkungen.
Fällt nach dem ursprünglich geplanten Flug auch noch der Alternativflug aus, haben Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung für beide Flüge. Das geht aus einem Urteil hervor, das jetzt in Frankfurt am Main gefällt wurde (Az.: 31 C 3349/12[78]).
Schlechte Karten haben Airlines bei Flugannullierungen infolge von Naturkatastrophen. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-12/11) die Rechte von Passagieren in solchen Fällen nachhaltig gestärkt. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise gestrandeten Reisenden die Kosten etwa für Hotelaufenthalt, Essen etc. ersetzen.
Wer endlich die langersehnte Urlaubsreise antreten möchte oder nach einem Städtetrip wieder zurück nach Hause will, verlässt sich in der Regel darauf, dass der gebuchte Flug pünktlich abhebt. Aus ganz verschiedenen Gründen kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Flugverspätungen oder -annullierungen gibt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste am Köln Bonn Airport erneut zu einem Warnstreik aufgerufen. Seit heute Morgen um 4 Uhr werden die Fluggastkontrollstellen in den Terminals bestreikt.
Gute Nachrichten für Flugreisende, die im Weihnachts- und Neujahrstrubel ihr Gepäck verloren haben. Passagiere können von der Airline nämlich auch dann Schadensersatz für den Verlust ihrer Sachen beanspruchen, wenn die sich im Koffer eines Mitreisenden befunden haben.
Lässt sich ein Liegesitz während eines Langstreckenfluges nicht ausfahren, so ist ein Reisender zur Minderung des Reisepreises berechtigt. So hat das Landgericht Frankfurt/M. jetzt (Az.: 2-24 O 31/12) entschieden.
Muss ein Flug wegen Defekten am Flugzeug annulliert werden, die bei einer Kollision mit Vögeln entstanden sind, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.
Haben Reisende aufgrund von Verspätung oder Flugausfall Anspruch auf eine Entschädigung nach geltendem EU-Recht, sollten sie beachten, dass sie diese je nach Mitgliedsland innerhalb einer bestimmten Frist einklagen müssen.
Geht das Gepäck eines Passagiers auf einem Flug verloren, muss die Fluggesellschaft auch für Gegenstände Mitreisender, die sich in dem aufgegebenen Gepäckstück befunden haben, haften. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt entschieden (Az.: C-410/11).