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Reisepreisminderung wegen defekten Flugzeugsitzes

Lässt sich ein Liegesitz während eines Langstreckenfluges nicht ausfahren, so ist ein Reisender zur Minderung des Reisepreises berechtigt. So hat das Landgericht Frankfurt/M. jetzt (Az.: 2-24 O 31/12) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall buchten die Kläger bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mauritius. Diese beinhaltete für den Hin- und Rückflug Sitzplätze in der Comfort Class. Jedoch ließ sich weder beim Hin- noch beim Rückflug der Sitz der Klägerin ausfahren.

Der defekte Sitz der Klägerin stellte nach Ansicht des Landgerichts einen erheblichen Mangel dar. Bei einem Langstreckenflug ist der Sitzkomfort der Passagiere ein entscheidender, wertbildender Faktor. Die Buchung komfortabler Sitze dient der Entspannung und soll den Schlaf fördern. Dieser Komfort war dort jedoch nicht gegeben.

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