Ukrainische Sanktionen gegen russischen Flugbetrieb: Fluggäste ohne Entschädigungsanspruch
Die Ukraine hat inmitten der Krise mit Russland Sanktionen gegen russische Fluggesellschaften verhängt. Im Ergebnis dürfen diese ab sofort nicht mehr über ukrainisches Staatsgebiet fliegen. Russland antwortet seinerseits mit gleichen Beschränkungen.
Die Folgen für Passagiere sind vor allem lange Wartezeiten. Welche Rechte betroffene Passagiere haben, erläutert das Portal refund.me:
Als Nicht-EU-Staaten fallen weder Russland noch die Ukraine unter die EU-Verordnung 261/2004. Diese sichert Fluggästen bei Verspätung von über drei Stunden, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Unter gewissen Umständen können Passagiere dennoch Ansprüche geltend machen: Startet der Flug von einem Flughafen der Europäischen Union – egal ob die Airline aus der EU kommt oder nicht – muss diese die entstandene Verspätung beziehungsweise Annullierung entschädigen.
Sanktionen sind außergewöhnliche Umstände
In einem solchen Fall muss jedoch jeweils geklärt werden, ob die Fluglinien außergewöhnliche Umstände für die Probleme ins Feld führen können – dann sind sie davon nämlich befreit. Außergewöhnlich sind staatlich angeordnete Flugverbote in jedem Fall. Den betroffenen Fluggästen wird also nichts anderes übrig bleiben, als lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen oder sich um andere Flüge zu bemühen.
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