Skip to main content
Ad

EuGH-Urteil zu Gepäckverlust: Airlines müssen jeden Reisenden entschädigen

Geht das Gepäck eines Passagiers auf einem Flug verloren, muss die Fluggesellschaft auch für Gegenstände Mitreisender, die sich in dem aufgegebenen Gepäckstück befunden haben, haften. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt entschieden (Az.: C-410/11).

Im entsprechenden Fall flog eine Familie mit zwei Kindern mit der Fluggesellschaft Iberia von Barcelona nach Paris. Das Reisegepäck der vierköpfigen Familie war auf zwei Koffer verteilt. Diese gingen während des Fluges verloren und wurden nicht wiedergefunden. Deshalb verlangten die vier Reisenden von der Fluggesellschaft Schadenersatz in Höhe von 4.400 Euro.

In dem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass ein Reisender vom Luftfrachtführer auch Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben. Es ist Sache der betroffenen Reisenden, unter Nachprüfung durch das nationale Gericht nachzuweisen, dass das von einem Mitreisenden aufgegebene Reisegepäck tatsächlich entsprechend wertvolle Gegenstände eines anderen Reisenden enthielt. Dabei kann das nationale Gericht berücksichtigen, dass diese Reisenden Familienmitglieder sind, ihre Flugscheine zusammen gekauft oder außerdem gemeinsam eingecheckt haben.

Quelle: VisumCentrale

Mehr zum Thema:

BGH-Urteil: Auch ohne Gepäckschein muss Airline Verlust ersetzen

Foto: © Ben Chams – Fotolia.com