Skip to main content
Ad

Kein Schadensersatz wegen Flugausfall nach Kollision mit Vögeln

Muss ein Flug wegen Defekten am Flugzeug annulliert werden, die bei einer Kollision mit Vögeln entstanden sind, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 318 S 98/11).

Im betreffenden Fall wurde der Flug der späteren Klägerin von Brüssel nach Kigali annulliert, da eine Kollision mit einem Vogelschwarm Schäden am Flugzeug verursacht hatten. Nachdem das Amtsgericht erst der Klägerin eine Entschädigungszahlung zugesprochen hatte, entschied das Landgericht im Sinne der Airline.

Begründung: Eine Fluggesellschaft könne sich gegen eine solche Kollision nicht wirksam schützen. Die dadurch entstandenen Schäden am Flugzeug seien demnach auch nicht auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen, selbst wenn sich diese Mängel oft erst nach gründlicher Untersuchung zeigten.

Quelle: VisumCentrale

Foto: © sashpictures – Fotolia.com