Kein Schadensersatz bei Flugausfall wegen Vogelschlag
Fällt ein Flug wegen Vogelschlag aus, haben die Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 2-24 S 111/12).