Flugreiserecht: Flug wegen Zugumleitung verpasst – Ausfallkosten werden nicht immer erstattet
Verpassen Passagiere ihren Flug, weil die Deutsche Bahn einen Flughafen nicht planmäßig anfährt, haben sie nicht in jedem Fall Anspruch auf eine Rückzahlung von Stornierungskoten oder Schadensersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 117 C 222/01).