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Preiserhöhung nach Flugbuchung ist rechtswidrig

Wer im Internet günstig einen Flug gebucht hat, braucht spätere Preisaufschläge wegen gestiegener Steuern oder Gebühren nicht zu befürchten, selbst wenn eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor (Az.: 12 O 22100/11). Geklagt hatte ein Reisender gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft, die nach der Buchung erfolgende eventuelle Erhöhungen der im Flugschein ausgewiesenen Steuer, Gebühren oder Abgaben an den Käufer weitergeben wollte.

Nach Ansicht des Gerichts ist dies rechtswidrig; es untersagte deshalb die Verwendung einer solchen Klausel. Da Verträge einzuhalten seien, müsse die Fluggesellschaft für einen überschaubaren Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt des Fluges eine Preisbindung garantieren. Die Übernahme eventueller Mehrkosten sei deshalb zumutbar. Eine entsprechende Klausel sei auch deswegen nicht zulässig, weil dem Kunden nicht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kein Rücktrittsrecht eingeräumt werde.

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