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Schadensersatz bei fehlender Warnung vor Wetterproblemen

Zwar ist kein Reiseveranstalter für das schlechte Wetter im Urlaub verantwortlich, jedoch muss er Reisende auf schlechte Witterungsverhältnisse aufmerksam machen, wenn die geplante Reise dadurch wesentlich eingeschränkt wird. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 25 S 142/11).

Im betreffenden Fall hatte ein Reisender einen Reiturlaub in der ungarischen Puszta gebucht. Vor Ort erhielten er und seine Reisebegleiterin dann die Auskunft, dass die geplanten Ausritte wegen zu starken Regens an den vorangegangenen Tagen ausfallen müssten. Der Urlauber reiste daraufhin ab und verlangte vom Reiseveranstalter Schadenersatz, weil dieser ihn nicht umgehend über die Wetterlage informiert hatte.

Die Richter gaben ihm recht. Wenn das Wetter wie in diesem Fall wesentlich für die Durchführung einer Reise sei, müsse der Reiseveranstalter zeitnah über die Wetterverhältnisse vor Ort informieren.

Quelle: VisumCentrale