Schadensersatz bei fehlender Warnung vor Wetterproblemen
Zwar ist kein Reiseveranstalter für das schlechte Wetter im Urlaub verantwortlich, jedoch muss er Reisende auf schlechte Witterungsverhältnisse aufmerksam machen, wenn die geplante Reise dadurch wesentlich eingeschränkt wird.