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Schlagwort: Schadensersatz bei Flugausfall

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Auch Ersatzflug bringt Ausgleichszahlung

Fällt nach dem ursprünglich geplanten Flug auch noch der Alternativflug aus, haben Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung für beide Flüge. Das geht aus einem Urteil hervor, das jetzt in Frankfurt am Main gefällt wurde (Az.: 31 C 3349/12[78]).

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EuGH: Airlines zahlen auch bei Naturkatastrophen

Schlechte Karten haben Airlines bei Flugannullierungen infolge von Naturkatastrophen. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-12/11) die Rechte von Passagieren in solchen Fällen nachhaltig gestärkt. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise gestrandeten Reisenden die Kosten etwa für Hotelaufenthalt, Essen etc. ersetzen.

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