Flugannullierung: Passagiere müssen frühzeitig informiert werden
Ist eine Airline gezwungen, einen Flug wegen einer Flugplanänderung zu annullieren, reicht es nicht aus, ihre Kunden darüber erst einen Tag vor dem Abflug zu informieren. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 S 92/11).
Im entsprechenden Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise mit Flug über einen Reiseveranstalter gebucht. Nachdem der Flug durch eine Änderung des Flugplans annulliert worden war, informierte die Fluggesellschaft jedoch nur den Veranstalter darüber. Die Reisenden selbst wurden erst einen Tag vor ihrer geplanten Abreise schriftlich vom Reiseveranstalter informiert.
Dies war nach Sicht der Richter nicht zeitig genug. Ihrer Ansicht nach müssen Reisende mindestens zwei Wochen vor dem Abflug von der Fluggesellschaft selbst über die Annullierung benachrichtigt werden. Das Informieren des Reiseveranstalters genüge nicht, deshalb gestanden sie den Reisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person zu.
Quelle: VisumCentrale
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