Flugreise: Verspätete Koffer bringen nur angemessenen Kleiderersatz
Treffen durch Verschulden der Airline die Koffer von Reisenden erst verspätet am Zielort ein, haben sie Anspruch auf darauf, von der Fluggesellschaft neu eingekleidet zu werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Das macht ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt deutlich (Az.: 29 C 2518/12).