Urteil: Keine Entschädigung nach Sturz auf Fluggastbrücke
Kommt es infolge eines Sturzes auf der Fluggastbrücke zu einer Verletzung, muss die Airline dem Passagier keine Entschädigung zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 18 U 124/14).