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Betrunkenem Passagier darf Mitflug verweigert werden

Haben Passagiere zu viel Alkohol genossen, dürfen Piloten sie von Bord weisen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wedding hervor (Az.: 18 C 181/13).

Im vorliegenden Fall fiel ein Mann durch übermäßigen Alkoholgenuss auf, der einen Flug nach Tel Aviv mit Zwischenstopp in Riga gebucht hatte. Die ersten Differenzen mit dem Bordpersonal gab es schon auf dem Flug nach Riga, als eine Stewardess ihm eine Flasche Wodka entwenden wollte. Es kam zu einem Handgemenge und nach der Ankunft am Rigaer Flughafen übergab der Pilot ihn der Polizei.

Der spätere Kläger verpasste den Weiterflug, er beanstandete auch seine schlechte Behandlung auf dem Polizeirevier. Deshalb verklagte er die Airline auf die Zahlung der ihm entstandenen Kosten für ein Ersatzticket in Höhe von 520 Euro sowie auf die Zahlung von Schmerzensgeld wegen der unangemessenen Behandlung durch die Polizisten. Die Richter lehnten seine Forderungen ab. Während des Fluges verfüge der Pilot über die luftpolizeiliche Hoheitsgewalt und ist deshalb auch berechtigt, Passagiere, die stark alkoholisiert sind, vom weiteren Mitflug auszuschließen.

Grundsätzlich müssten Passagiere den Anweisungen der gesamten Flugzeugbesatzung Folge leisten. Und für die angeblich schlechte Behandlung auf der Polizeistation sei die Fluggesellschaft nicht zuständig.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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