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Verspäteter Urlaub wegen verpassten Anschlussflugs: EuGH entscheidet über Anspruch

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in der Frage entschieden, ob Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie den Anschlussflug einer anderen Fluglinie wegen einer geringen Verspätung verpassen.

Geklagt hatte eine Hamburger Familie, die den Anschlussflug in Las Palmas aufgrund einer 20-minütigen Verspätung versäumt hatte und deshalb 14 Stunden verspätet an ihrem Urlaubsort angekommen war.

BGH fragt Europäischen Gerichtshof

In den beiden ersten Instanzen war der Anspruch auf Entschädigung für einen derartigen Fall zurückgewiesen worden. Der BGH hat aber erkennen lassen, dass in diesem Fall ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Für eine abschließende Klärung wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet.

„Die Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen, ist eine Chance für bessere Verbraucherrechte, denn für den Passagier zählt ja nur die endgültige Verspätung am Ankunftsort“ sagt Jens Jansen, Rechtsanwalt bei der Rechtsberatung RATIS. Nun bleibe abzuwarten, ob der Europäische Gerichtshof der Ansicht des BGH folgt.

Provisionen bei Inkasso-Diensten

Generell rät Jansen dazu, sich bei Flugverspätung an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Inkasso-Diensten erhalten Betroffene dann nämlich die volle Entschädigung. Bei den diversen Inkasso-Unternehmen bezahlt man als Verbraucher hingegen bis zu 30 Prozent an Provision, wie Stiftung Warentest festgestellt hat.

Vor allem für Rechtsschutzversicherte könnte es sich lohnen, einen Anwalt zu konsultieren. Grundsätzlich kann jeder Fluggast neben den von der EU vorgegebenen Entschädigungen gegenüber Fluglinien auch Schadensersatz beim Reiseunternehmen geltend machen.

Mehr Informationen unter https://ratis.de/flugverspaetung