Wie die EU plant, die Emissionen von Flugzeugen zu regulieren
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf konkrete Schritte geeinigt, um die Emissionen von Flugzeugen europaweit einzuschränken. Die Beschlüsse betreffen die für den Luftverkehrssektor geltenden Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Diese Einigung soll sicherstellen, dass der Luftverkehr zu den Emissionsreduktionszielen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris beiträgt.
Laut der Einigung soll das EU-EHS von 2022 bis 2027 für innereuropäische Flüge (einschließlich Flüge in das Vereinigte Königreich und die Schweiz) gelten. CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) dagegen gilt für außereuropäische Flüge in Drittländer beziehungsweise aus Drittländern, die an CORSIA teilnehmen, gilt. Wenn die Emissionen von Flugzeugen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und in diese Länder Werte von mehr als 85 Prozent des Niveaus von 2019 erreichen, müssen sie durch entsprechende CO2-Gutschriften ausgeglichen werden. Diese sollen dann Emissionsreduktionen in an CORSIA teilnehmenden Ländern zugute kommen.
Der Rat und das Parlament haben beschlossen, dass die Kommission im Jahr 2025 prüfen wird, ob die Umsetzung von CORSIA durch die Betreiber ausreicht, um die Luftverkehrsemissionen vor dem Hintergrund des Ziels des Übereinkommens von Paris zu verringern.
Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten soll schrittweise eingestellt werden
Einig wurde man sich auch, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehrssektor wie folgt schrittweise eingestellt werden soll: 25 Prozent im Jahr 2024, 50 Prozent im Jahr 2025 und 100 Prozent im Jahr 2026. Das bedeutet, dass die Zertifikate ab 2026 vollständig versteigert werden. In Bezug auf die die Verwendung der Einnahmen einigte man sich darauf, fünf Millionen Zertifikate aus dem Luftverkehrssektor auf den Innovationsfonds zu übertragen.
Rat und das Parlament wollen außerdem 20 Millionen kostenlose Zertifikate bereitstellen. Das soll die Einführung derjenigen Kraftstoffe attraktiver machen, die kurzfristig ein vielversprechender Weg für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs sind.
Alle im Rahmen von „RefuelEU“ zutreffenden Kraftstoffe, mit Ausnahme von aus fossilen Brennstoffen gewonnenen Kraftstoffen, sollen für die Zertifikate für nachhaltige Flugzeugtreibstoffe (SAF) in Betracht kommen. Der Mechanismus bleibt bis 2030 in Kraft. Kleine Inseln, kleine Flughäfen und Gebiete in äußerster Randlage können den Preisunterschied zwischen Kerosin und beihilfefähigen Kraftstoffen zu 100 Prozent mit Zertifikaten für nachhaltige Flugkraftstoffe ausgleichen, um die Verfügbarkeit der beihilfefähigen Kraftstoffe an diesen Standorten mit schwierigen Versorgungssituationen sicherzustellen.
Für alle anderen Flughäfen wird die Deckung des Preisunterschieds je nach Kraftstoffart angepasst:
- 95 Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- 70 Prozent für fortgeschrittene Biokraftstoffe
- 50 Prozent für andere förderfähige Kraftstoffe.
Alle klimarelevanten Daten mit betrachten
Der Luftverkehr beeinflusst das Klima aber nicht nur durch den Ausstoß von CO2. Andere Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima sind mindestens ebenso wichtig. Die Kommission soll ab 2025 ein System zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) für nicht-CO2-bedingte Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima einführt. Bis 2027 wird die Kommission einen Bericht auf der Grundlage dieses Systems vorlegen und bis 2028 nach einer Folgenabschätzung einen Vorschlag zur Bekämpfung von nicht-CO2-bedingten Auswirkungen vorlegen.
Um den besonderen geografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sind in der Einigung in diesem Zusammenhang begrenzte Ausnahmeregelungen für Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen.