Reisesicherungsfonds für Kundengelder beschlossen
Der Bundestag verabschiedet eine Neuregelung der Insolvenzabsicherung – Pauschalreisen werden dank Reisesicherungsfonds noch sicherer.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni in zweiter und dritter Lesung den neuen Reisesicherungsfonds auf den Weg gebracht. „Die Neuausrichtung der Kundengeldabsicherung über einen Fonds begrüßen wir grundsätzlich. Die Verabschiedung des neuen Reisesicherungsfonds kommt rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode. Somit ist der Verbraucherschutz der Kunden umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft haben jetzt Planungssicherheit“, erklärt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).
Reisesicherungsfonds unterstützt Reisebranche
Das Gesetz regelt die Absicherung der Zahlungen von Kunden und deren Rückholung nach Deutschland, falls Reiseveranstalter in Insolvenz geraten. „Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet allerdings eine massive wirtschaftliche Herausforderung – gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Auch wenn die Reiselust der Deutschen sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die Reisewirtschaft doch nach wie vor wirtschaftlich sehr stark durch die Corona-Krise getroffen. Dies berücksichtigt das Gesetz an einigen Stellen. Die Pauschalreise wird jetzt noch ein Stück verbraucherfreundlicher und sicherer für die Kunden.“
Festsetzung der individuellen Absicherung auf fünf Prozent
Der Bundestag hat heute die individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes beschlossen. Diese kann über Versicherung oder Bankbürgschaft erfolgen. Gleichzeitig wurde im jetzt verabschiedeten Gesetz die Aufbauphase des Fonds um ein Jahr bis 2027 verlängert. Während der Kapitalaufbauphase unterstützt der Bund den Fonds mit einer Kreditlinie, um die Leistungsfähigkeit der Absicherung von Beginn an sicherzustellen. Die Höhe des geplanten Entgelts, das die Reiseveranstalter zum Aufbau des Kapitalstocks entrichten, bleibt bei einem Prozent des Reisepreises.
Opt-out-Grenze auf zehn Millionen Euro erhöht
Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. „Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen. Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv“, erläutert der DRV-Präsident. Ursprünglich war die Opt-out-Grenze bei drei Millionen Euro geplant.
Neu eingeführt wurde eine Zwischenstufe: Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gilt eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro. Damit müssen beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. „Hier hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, sagt Fiebig. „Wir gehen allerdings davon aus, dass sich das geringe individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der Versicherungsprämien widerspiegeln wird.“
Klarstellung im Interesse des Reisevertriebs
Der Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen wurde nachgekommen. Der Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen wurde nachgekommen. Eine Insolvenzabsicherung ist nach wie vor nur dann erforderlich, wenn das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden entgegennimmt.
Reisesicherungsfonds tritt zum 1. Juli in Kraft
Das Gesetz wird zum 1. Juli in Kraft treten. Operativ soll der Fonds die Absicherung ab dem 1. November übernehmen. Zu einer Reihe von Details wird die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung erlassen. In dieser wird auch geregelt, wie das vom Bundesjustizministerium gesteuerte Erlaubnisverfahren ablaufen wird, das Anfang Juli starten soll. Der DRV wird gemeinsam mit den Verbänden asr, RDA und VIR die Erlaubnis beantragen, den Fonds zu betreiben. Dazu haben die vier Verbände bereits eine GmbH gegründet, die diese Aufgaben künftig übernehmen kann.