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Planungstipps: Gerade in Corona-Zeiten wichtig für den Urlaub
© Maridav – AdobeStock

Planungstipps für die Reise in Corona-Zeiten

Wer kurzfristig noch eine Reise ins europäische Ausland plant, sollte diese Planungstipps beachten. Denn Ferienzeit ist in vollem Gange, auch während der Corona-Krise. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Informieren Sie sich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. So gibt es aktuell z. B. Reisewarnungen für die europäischen Länder Finnland, Schweden und Norwegen oder das beliebte Urlaubsland Türkei. Verboten ist die Reise in diese Staaten nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen. Da immer wieder neue Infektions-Herde des Coronavirus auftauchen, sollten Urlauber sich stets auf dem Laufenden halten. So kann es sein, dass die vermeintlich uneingeschränkte Einreise plötzlich doch nicht mehr möglich ist.

Überlegen Sie sich, ob eine Pauschalreise für Sie in Frage kommt. Denn hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen. Sie haben etwa bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren, etwa bei einer zweiten Corona-Welle. Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informieren Sie sich aber über Gutscheinregelungen im Urlaubsland. Das EVZ klärt mit seinen Planungstipps über die unterschiedlichen Voraussetzungen für Pauschal- und Individualreisen auf.

Planungstipps fürs Buchungsportal

Wenn Sie eine Individualreise buchen, ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt. Lesen Sie sich vor der Buchung die Storno-Regelungen und die Geschäftsbedingungen des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Gegebenenfalls lohnt es, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.

Möchten Sie über ein Online-Buchungsportal buchen, achten Sie darauf, wer im Problemfall Ihr Ansprechpartner ist. Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter buchen, also dem Hotel oder der AIrline. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.

Die richtige Versicherung

Denken Sie über Ihren Versicherungsschutz nach. Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das alles andere als selbstverständlich ist. Infrage kämen etwa die Versicherungsprodukte des BDAE. Denn diese greifen auch im Corona-Fall uneingeschränkt.

Bedenken Sie bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es Corona-bedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese sollten Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.

Falls Sie eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten können oder wollen, können Sie diese in der Regel bis sieben Tage vor Antritt an Dritte übertragen. In der Regel geschieht das allerdings gegen Aufpreis.