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Mitarbeiterentsendungen
© bruce mars – Unsplash

Mitarbeiterentsendungen nach Polen wieder möglich

Am 15. März hat die polnische Regierung die Grenzen nach Polen für Reisende geschlossen, auch Mitarbeiterentsendungen waren nur in Ausnahmefällen möglich. In den letzten Wochen wurden diese Einreisebeschränkungen insbesondere für Reisen aus beruflichen Gründen zusehends gelockert.

Nachdem zunächst Grenzpendler wieder nach Polen einreisen durften, konnten seit dem 4. Mai auch Personen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten wieder die polnische Grenze passieren, vorausgesetzt, es handelte sich um Staatsangehörige eines polnischen Nachbarstaates.

Mitarbeiterentsendungen wieder für alle EU-Bürger möglich

Diese Regelung wurde nun weiter gelockert. Seit dem 11. Mai dürfen alle EU-Staatsbürger wieder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten nach Polen einreisen. Zu diesen Tätigkeiten zählen etwa Berufs-, Geschäfts- und Erwerbstätigkeiten. Bei der Einreise müssen Dokumente vorgelegt werden, die den beruflichen Charakter der Reise belegen (z. B. Auftragsbestätigung des polnischen Auftraggebers mit Firmenstempel und Unterschrift sowie Erklärung über die Notwendigkeit des Auftrags, Vereinbarungen, Vertragsauszüge etc.). Der Arbeits- bzw. Auftragsbeginn muss unmittelbar nach dem Grenzübertritt erfolgen. Darüber hinaus müssen die geltenden Meldepflichten eingehalten werden.

EU-Einreisebestimmungen in Zeiten von Corona

Wer zur Zeit Dienstleistungen im europäischen Ausland erbringen muss, hat einiges zu beachten. In Frankreich ist die Einreise unmöglich, in der Schweiz muss vorab eine Bewilligung eingeholt werden, während Österreich recht unkompliziert ist.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln hat die aktuellen Bestimmungen für die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien und Spanien in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.

Quelle: IHK