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© Pixabay

Gecancelte Flüge bei AirBerlin: Die Rechte

Die Zahl verspäteter oder gänzlich gestrichener Flüge bei Air Berlin hat in den letzten Wochen drastisch zugenommen. Ursache sind die wirtschaftlichen Turbulenzen bei der Fluglinie. Manche Strecken werden deshalb oft kurzfristig gestrichen, weil sie unrentabel erscheinen.

Fluglinien, die einen Flug streichen, müssen Passagiere mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Flugdatum darüber informieren. Andernfalls besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Darauf weist das Portal refund.me hin.

Betroffene Fluggäste sollten alle verfügbaren Informationen sorgfältig dokumentieren, damit sie Streichungen und Verschiebungen beweisen können. Wenn eine Fluglinie ihren Passagieren massiv Zeit stiehlt, dann muss sie dafür zahlen.

Entschädigungsanspruch bei kurzfristiger Streichung

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Airline weniger als sieben Tage die Reisenden informiert und der Abflug mehr als eine Stunde früher oder mehr als zwei Stunden später als geplant stattfindet.

Eine Entschädigung gibt es auch, wenn die Fluglinie 14 bis sieben Tage vor dem Abflug informiert hat und der Abflug mehr als zwei Stunden früher oder mehr als vier Stunden später als ursprünglich geplant ankommt.

Die Fluglinie muss sich auf jeden Fall um eine Ersatzbeförderung kümmern. Sollte sie dies verweigern, lohnt es sich auf jeden Fall, die entstandenen Mehrkosten für die Ersatzbeförderung bei der Airline zur Erstattung einzureichen.