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Remote Work: Immer beliebter, nicht nur auf den Kanaren
© shellygraphy, AdobeStock

Remote Work: Kanarische Inseln locken mit speziellen Angeboten

Wer sich via „Remote Work“ das Arbeiten unter den Palmen ermöglichen möchte, stößt bei den kanarischen Inseln auf offene Arme. Die Inselgruppe versucht derzeit, diejenigen für sich zu gewinnen, die nicht an ihr Büro gebunden sind. Denn die können das Reisen einfach mit dem Arbeiten verbinden. Eine Nische im Tourismus-Markt, die allerdings immer größer wird.

Mehrere internationale Unternehmen beteiligen sich an dem Vorstoß, darunter Iberia Express. Die Fluglinie bietet allen Remote-Workern, die vom Archipel aus ihrer Arbeit nachgehen wollen, einen Flugrabatt an. Über diese Website gibt es diesen Nachlass von 10 Prozent. Die Aktion, die für einen Mindestaufenthalt von 21 Tagen gilt, wird bis zum 31. August für Flüge an jedem beliebigen Datum mit dem Code REMOTEWORKERS2021 aktiv sein.

„Diese Art von Veranstaltungen, die von großen internationalen Unternehmen des Tourismussektors ins Leben gerufen werden, bekräftigen die Entscheidung der Kanarischen Inseln, im Jahr 2020 auf dieses für die Branche so interessante Segment des Langzeitaufenthalts zu setzen“, sagt Yaiza Castilla, Ministerin für Tourismus, Industrie und Handel der Regierung der Kanarischen Inseln. Mehr zu diesen Bemühungen können Interessierte hier nachlesen.

Remote Work als neue, wachsende Nische

Eine weitere Initiative kommt von der Hotelkette Meliá. Die bietet mit ihrem Workation-Programm ebenfalls Vorteile für diejenigen, die sich für ein Büro in den Resorts auf Teneriffa, Lanzarote und Fuerteventura entscheiden. Ortsunabhängige Arbeitskräfte, die so Arbeit und Freizeit miteinander verbinden, erhalten von Meliá einen Rabatt. Bei Aufenthalten von mehr als 14 Tagen gibt es 10 Prozent, bei 21 Tagen 20 Prozent geschenkt. 

Internationale Unternehmen, die sich auf den Sektor der Remote Workers spezialisiert haben, beginnen sich auf den Kanarischen Inseln zu etablieren. Ein Beispiel dafür ist das neue Co-Living, das die Firma Outsite auf Fuerteventura eingerichtet hat. Das Unternehmen, das auf der ganzen Welt Wohnmöglichkeiten für Remote-Worker eingerichtet hat, führt nun auch die Kanarischen Inseln in seiner Standortliste.

Remote Work im Atlantik-Büro

Laut einer aktuellen Studie von Nomad List gehören Teneriffa und Las Palmas de Gran Canaria zu den zehn Reisezielen der Welt, die in den letzten sechs Monaten das größte Wachstum als Remote Hubs erfahren haben. Das gleiche Ranking, basierend auf der Community-Aktivität, zeigt das Wachstum von Teneriffa (auf Platz 4) um 205 Prozent in den letzten fünf Jahren und Las Palmas (auf Platz 8) um 67 Prozent im gleichen Zeitraum.

Der Status des Archipels als atlantisches Drehkreuz mit einer sehr hohen Konnektivität, wie zum Beispiel besserer Breitbandanschluss als der europäische Durchschnitt, das ganzjährig gute Klima, die außergewöhnliche Natur und die Vielfalt der Inseln, Landschaften und Aktivitäten, die Nähe zu Europa und die sehr hohe Anzahl an Verbindungen, die Sicherheit des Reiseziels und seine Städte und Ortschaften mit einer lebendigen Atmosphäre sowie die Kompatibilität der Arbeitszeiten mit den USA, Europa und einem großen Teil der Welt machen die Kanarischen Inseln zu einem führenden Reiseziel für diejenigen, die aus der Ferne arbeiten.

Verbindung von Arbeit und Urlaub sollte rechtlich standfest sein

Reisende, die während der Arbeitszeit Urlaubsfeeling genießen: Diese für die Tourismusbranche so attraktive Nische wird immer größer. Auch die Unternehmensberatung BDAE Consult merkt in Beratungsgesprächen, dass das Thema immer beliebter wird. Bekannt ist die Kombination aus Arbeit und Urlaub auch unter der englischen Kurzform „Workation“. Doch die Trennung zwischen Begriffen wie Workation, Homeoffice, Remote Work und „Bleisure Trip“ (Business-Trip in Kombination mit einem Urlaub) ist im deutschen Recht nicht eindeutig möglich. 

Umso vorsichtiger sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Versprechungen sein, warnt Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung. Stattdessen ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für eine „Workation“ genau festzulegen. „Ist die Workation kürzer als vier Wochen, gibt es keinen Handlungsbedarf. Es muss auch nicht im Arbeitsvertrag beispielsweise der Arbeitsort von Deutschland zum Urlaubsland umgeändert werden.“ Dotou betont: „Allerdings sollte geprüft werden, ob es für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter legal ist, in dem Urlaubsland zu arbeiten. Unter Umständen könnten diese einen Aufenthaltstitel und oder eine Arbeitserlaubnis benötigen.“

Selbst wenn der Aufenthalt kein Problem ist, sind die Detailfragen im Arbeitsrecht nicht zu unterschätzen. „Welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen und Vergütungsvorschriften gelten für Personen, die beispielsweise in Frankreich arbeiten? Hier müssen Personalerinnen die entsprechenden Anforderungen kennen– und das für jedes Land einzeln“, erläutert Dotou.

Rechtliche Beratung für das Arbeiten im Ausland 

Unternehmen, die einen Auslandsaufenthalt von Arbeitnehmenden rechtlich sicher gestalten wollen, können sich an die Beraterinnen und Berater der BDAE Consult wenden. Die Beratung unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Unternehmen und das Travel-Management. Wichtig dabei: Die BDAE-Expert*innen betrachten die rechtlichen Aspekte nicht im Einzelnen, sondern bieten eine ganzheitliche Beratung. Gerade beim Arbeiten im Ausland, wo verschiedene Rechtsbereiche eng verzahnt sind, ist solch ein umfassender Blick essenziell.