Neue EU-Sozialrechtsverordnung erleichtert Auslandseinsätze
Am 28. Juni 2012 ist eine neue EU-Verordnung (456/2012) zur Regelung von Auslandseinsätzen in Kraft getreten. Diese enthält eine wesentliche Änderung, die der sozialen Wirklichkeit gerecht werden soll. Konkret betrifft dies die Ablösung eines Mitarbeiters bei Auslandsentsendungen. darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. hin.