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Auslandssemester
© surachat - AdobeStock

Auslandssemester: so klappt die Finanzierung

Für Studenten, die ein Auslandssemester absolvieren wollen, gibt es im Vorfeld einige Dinge zu beachten und zu klären. Neben der Auswahl der Destination gilt es dabei vor allem, die Kosten eines Auslandsaufenthaltes realistisch einzuschätzen und die richtigen Anträge zu stellen. Verschiedene Stellen und Behörden bieten Unterstützung für Studierende bei der Planung an.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Je nach Land, in dem man studieren will, können die Kosten für Wohnen und Leben sehr viel höher sein als in Deutschland. Daher sollten sich interessierte Studenten genau über die Lebenshaltungskosten informieren. Dazu wird empfohlen, das Portal zur beruflichen Mobilität der Europäischen Kommission mit dem Lebenshaltungsrechner zu nutzen. Darüber hinaus müssen eventuell Studiengebühren und Reisekosten bezahlt werden.

Weitere Informationen über Kosten, die bei einem Auslandsstudium auf einen zukommen können, geben auch die Auslandsexperten in einem Ratgebervideo.

Für alle, die kein großes Budget zur Verfügung haben, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Auslands-BAföG

Wie das Inlands-BAföG muss auch das Auslands-BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, höchstens jedoch 10.000 Euro. Es wird für maximal ein Jahr gewährt und kann für weitere drei Semester verlängert werden, wenn Studierende die besondere Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für ihre gesamte Ausbildung nachweisen können. Das Auslands-BAföG kann auch von Studenten beantragt werden, die in Deutschland kein BAföG bekommen, da für das Ausland höhere Förderungssätze gelten. Der Antrag sollte mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes gestellt werden.

Zuständig für den Antrag ist nicht etwa das Hochschulwerk der heimischen Universität, sondern so genannte Auslandsämter, die in ganz Deutschland verteilt sind. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig. Wer zum Beispiel in Island studieren möchte, muss sich an das Studentenwerk der Christian-Albrechts-Universität in Kiel wenden. Wen es beispielsweise nach Italien zieht, muss seinen Antrag beim Auslandsamt in Berlin abgeben.

EU-Bildungsprogramm Erasmus

Mit diesem Förderprogramm der Europäischen Union können Studenten drei bis 12 Monate an einer Universität innerhalb der EU studieren. Um gefördert zu werden, muss man seit mindestens einem Jahr an einer deutschen Hochschule studieren. Die Zuschüsse sind unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug. Studiengebühren müssen Erasmus-Studenten nicht zahlen. Zudem erhalten sie eine monatliche Förderung, deren Höhe abhängig vom ausländischen Studienort ist.

 Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Stipendien fürs Auslandssemester

Stipendiengeber sind beispielsweise Stiftungen, Vereine, Verbände oder auch Unternehmen, Kirchen oder Parteien. Vom Vollstipendium bis hin zur finanziellen Unterstützung bei Kosten für Reise und Lebenshaltung – es gibt eine Menge Stipendien, die unabhängig vom Notendurchschnitt sind. Was allerdings hilfreich sein kann, ist eine inhaltliche Nähe zum Unterstützer. Manchmal ist es aber auch der Geburts-, Wohn- oder Studienort, der den Ausschlag für ein Stipendium geben kann. Auf jeden Fall sollten interessierte Studenten sich mindestens ein Jahr im Voraus einen Überblick über Stipendien verschaffen. Eine Hilfestellung kann zum Beispiel die Stipendien-Datenbank Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geben.

Aber auch Hochschulen selbst bieten häufig Förderprogramme an – manchmal winkt der Erlass von Studiengebühren an einer Partneruni, manchmal ist es ein Platz im Wohnheim, der Studierenden kostenfrei angeboten wird. Eine Liste mit Partnerunis bekommt man in der Regel im International Office/Center seiner Heimatuniversität.

Quelle: Arag – Rechtstipps und Gerichtsurteile