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Diese Gegenstände sollten Autofahrer im Ausland mitführen

Reisende mit dem Auto denken oft nicht an die richtige Ausstattung und informieren sich zu wenig über die einzelnen nationalen Vorschriften der Urlaubsläner. Das Mietwagen-Portal Sunny Cars erläutert ungewöhliche Regelungen in Europa (Stand Mai 2019) und zeigt, in welchem Land Autofahrer gewisse Gegenstände mitführen müssen oder auch nicht.

Warndreieck:
Das Mitführen eines Warndreiecks ist in nahezu jedem europäischen Land Pflicht. Eine Ausnahme sind die Länder Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien. Dort betrifft die Regelung nur Lenker von Gespannen. In der Türkei und auf Zypern müssen sogar gleich zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

Set von Ersatzlampen:
Essenziell auf der Packliste für den Urlaub in Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist ein Set von Ersatzlampen. Die Regelung gilt allerdings nur für Leuchtmittel, die durch die Reisenden selbst austauschbar sind. Das Mitführen von Xenon- oder LED-Leuchten im Auto ist dagegen nicht notwendig.

Verbandskasten:
In fast jedem Land Europas ist das Mitführen eines Verbandskastens Pflicht. Ausgenommen von dieser Mitführpflicht sind Frankreich, Spanien und Italien. Einen Verbandskasten dabei zu haben, ist aber auch in diesen Ländern ratsam, um im Fall der Fälle Erste Hilfe leisten zu können.

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© smart.art _AdobeStock

Ersatzreifen:
Im Fall einer Reifenpanne ist ein Ersatzreifen oder ein Reparaturset immer sinnvoll, jedoch nicht in allen Ländern verpflichtend. Für einen Urlaub in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien ist ein Ersatzset jedoch Teil der obligatorischen Grundausstattung.

Feuerlöscher:
Das Mitführen eines Feuerlöschers ist in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Pflicht. In Belgien muss ebenfalls ein Feuerlöscher mitgenommen werden, allerdings gilt dies nur für im Inland gemeldete Fahrzeuge.

Abschleppseil:
Beim Beladen des Autos für einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien ist das Abschleppseil dringend notwendig auf der Packliste. Anders als in den restlichen Ländern Europas ist das Mitführen in Fahrzeugen dort verpflichtend.

Europäischer Unfallbericht:
Das Mitführen eines Europäischen Unfallberichts ist in Serbien und Kroatien obligatorisch. Das Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, so dass Urlauber auch im Ausland die Möglichkeit haben, ein vollständiges Unfallprotokoll zu erstellen. Für Fahrten in der Slowakei gilt diese Regelung nur für einheimische Fahrzeuge.

Ersatzbrille:
Eine Ersatzbrille im Auto zu haben, ist in Spanien keine gesetzliche Pflicht. Die spanische Verkehrsbehörde empfiehlt jedoch Autofahrern, die eine Brille benötigen, ein Ersatzpaar mitzuführen. In einigen Fällen kam es schon vor, dass Autofahrer eine Geldstrafe zahlen mussten.

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Ausweisdokumente:
Sicherheits- und Grenzkontrollen finden im Schengen-Raum nicht überall statt. Einen Personalausweis oder Reisepass dabei zu haben, ist in den Niederlanden, Italien oder Portugal verpflichtend. Das Vorzeigen eines Führerscheins oder der Bankkarte ist kein adäquater Ersatz für die Personaldaten.

Schneeketten:
Anders als in Deutschland gilt in Österreich eine Schneekettenpflicht vom 1. November bis 15. April. Ein rundes Schild mit dem Schneeketten-Symbol weist Urlauber darauf hin, Schneeketten auf den Reifen zu spannen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.