Autounfall im Ausland: Was zu tun ist
Niemand möchte in einen Verkehrsunfall geraten – noch weniger will man in einen Autounfall im Ausland verwickelt werden. Sollte dies unglücklicherweise dennoch geschehen, sollten Autofahrer im Ausland folgende Tipps des ADAC beherzigen:
Nach einem Autounfall im Ausland sollte der Fahrer generell sofort anhalten, den Unfallort sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Wie auch im Heimatland gilt es beim Verkehrsunfall im Ausland, Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu notieren. Solche detaillierten Informationen lassen sich mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts dokumentieren. Dieser sollte neben einer Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes in jedem Fahrzeug vorhanden sein.
Bei schweren Schäden Polizei informieren
Hinweise zur Haftpflichtversicherung des anderen Beteiligten beim Autounfall im Ausland finden sich in einigen Ländern (beispielsweise in Italien oder Frankreich) auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Ganz wichtig: Namen und Anschrift von Unfallzeugen notieren. Hilfreich sind zudem Fotos vom Unfallgeschehen. Kommen Personen zu schaden, ist der Sachschaden sehr hoch oder gibt es Streitfragen zwischen den Beteiligten, ist Unfallflucht der Fall oder kann etwa kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden, sollte die Polizei kontaktiert werden.
Des Weiteren weist der ADAC darauf hin, möglichst keine unverständlichen, fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen beim Autounfall im Ausland einen Arzt im noch im Land des Unfallgeschehens aufzusuchen. Ein Attest hilft unter Umständen dabei, die möglichen Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
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