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Autounfälle im Ausland: Frankreich überholt Italien

Frankreich zählt für deutsche Autofahrer zu einem gefährlichen Pflaster. Das zeigt die Bilanz der Anrufe nach Auslandsunfällen beim Zentralruf der Autoversicherer für das Jahr 2011. Nachdem jahrelang aus Italien die meisten Hilferufe nach Verkehrsunfällen beim Zentralruf in Hamburg eingingen, hat nunmehr Frankreich mit 4.400 Unfällen im letzten Jahr diese Position übernommen. Das sind knapp 16 Prozent (15,98) der insgesamt 27.536 aus dem europäischen Ausland gemeldeten Unfälle.

Es folgen Italien mit 4.091 bzw. knapp 15 Prozent (14,86) und die Niederlande mit 3.002 Unfällen (10,9 Prozent). Österreich und Polen folgen mit deutlichem Abstand (2.063 und 1.973 Unfälle). Auf diese fünf Länder entfällt damit über die Hälfte der insgesamt beim Zentralruf eingegangenen Schadensmeldungen aus dem Ausland.

Andere typische Urlaubsländer wie Griechenland, Portugal oder Spanien, die offensichtlich immer weniger mit Autos von Deutschland aus bereist werden, liegen mit Zahlen von 0,5 bis 3,4 Prozent (siehe Infografik) weit dahinter zurück.

Ferienzeit ist Unfallzeit

Die unfallträchtigsten Monate liegen für gewöhnlich in der Ferienzeit: In Frankreich ist das neben Juli und August auch der September mit jeweils etwa 20 gemeldeten Unfällen pro Tag. In Italien wurden in August und September mit 1.807 Meldungen täglich durchschnittlich 30 Unfälle erfasst. Das war fast die Hälfte aller dortigen Unfallmeldungen des Jahres 2011. Dagegen haben typische Transitländer wie Belgien einen ganzjährig nahezu gleichmäßigen Verlauf der Unfallzahlen mit deutscher und ausländischer Beteiligung.

Insgesamt sind die Meldungen beim Zentralruf wegen eines Unfalles im Ausland in den Jahren 2009 bis 2011 deutlich um über 25 Prozent (26,35) von 37.386 auf 27.536 zurückgegangen.

Für die Abwicklung eines Unfallschadens im Ausland ist der Zentralruf, den die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) in Hamburg betreut, eine wichtige Schnittstelle. Sie kann die Schadensabwicklung deutlich vereinfachen und beschleunigen. Unter der Telefonnummer 040 – 300330300 erfährt der Geschädigte, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der gegnerischen ausländischen Versicherung ist. Diese Beauftragten sind für jeden Versicherer in Europa nach einer EU-Richtlinie Pflicht in jedem EU-Mitgliedsland. So hilft der Zentralruf zum Beispiel demjenigen, der in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung zu wenden: Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt her. Ist die Versicherung unbekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln. Der Zentralruf der Autoversicherer ist auch im Internet unter www.zentralruf.de und via Smartphone (mobile.zentralruf.de) erreichbar.

Wichtige Hilfen, wenn es im Ausland „gekracht“ hat

Europäischer Unfallbericht: Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar. Es steht zum Download unter www.gdv-dl.de/infocenter.html zur Verfügung; am besten zweifach ausdrucken: je ein Exemplar für sich selbst und den Unfallgegner.

Broschüre zum Europäischen Unfallbericht: Unter der Adresse http://www.versicherung-und-verkehr.de/auto/unfall/unfall-im-ausland/der-europaeische-unfallbericht.html kann der Europäische Unfallbericht auch mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

Grüne Karte: Sie ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.

Internet-Tipp: Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und unter www.versicherung-und-verkehr.de.

Broschüre „Ein Autounfall, was tun?“: Sie kann kostenlos unter www.versicherung-und-verkehr.de bestellt werden.

Foto: © shootingankauf – Fotolia.com