Schweiz: Wer zu schnell fährt, riskiert Haftstrafe und Enteignung des Autos
Rasern drohen laut ADAC in der Schweiz drastische Strafen. Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind im Rahmen des so genannten Via Sicura-Programms verschärfte Sanktionen in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen zu erhöhen.
In Folge dessen wurde auch der „Rasertatbestand“ eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind jeweils die einzelnen Kantone zuständig.
Als „Raser“ gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung
- in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h
- innerorts um mindestens 50 km/h
- außerorts um mindestens 60 km/h
- auf Autobahnen um mindestens 80 km/h
überschreitet. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Dafür ist allerdings eine gerichtliche Anordnung erforderlich.
Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person – sofern sie die Haft nicht antritt – in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann.
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