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© Jonathan Brinkhorst - Unsplash

So gestaltet sich die Meldepflicht bei Entsendungen nach Schweden

Auch Schweden hat fristgerecht sein Entsendungsgesetz (hier auf Schwedisch einsehbar) an die novellierte EU-Entsenderichtlinie 2018/957 angepasst. Dies hat unter anderem zur Folge, dass alle Entsendungen unabhängig von ihrer Dauer bei der zuständigen Behörde direkt, also ab dem ersten Entsendungstag (und nicht mehr erst nach fünf Tagen), registriert sein müssen. Bei Missachtung der Registrierungspflicht drohen dem entsendenden Arbeitgeber Bußgelder.

Zudem sollen durch die Änderungen die Arbeitsbedingungen von heimischen und entsandten Arbeitskräften weiter angeglichen werden. So haben Arbeitnehmer, die für 12 Monate nach Schweden entsandt werden, das Recht auf fast alle Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für schwedische Arbeitnehmer gelten. Der Jahreszeitraum wird addiert, wenn ein solcher Arbeitnehmer einen zuvor entsandten Arbeitnehmer ablöst.

Weitergehende Informationen hält die schwedische Arbeitsbehörde Arbetsmiljöverket auf ihrer Webseite bereit (auf Englisch).

Gleicher Lohn auch für ausländische Arbeitskräfte

Auch das Recht der Gewerkschaften auf Arbeitskampfmaßnahmen gegen den entsendenden Arbeitgeber wird erweitert. Diese haben das Recht, nicht nur Mindestlohn nach dem zentralen Tarifvertrag, sondern „gleichen Lohn“ zu fordern. Ebenfalls dürfen die Gewerkschaften seit dem 30. Juli 2020 andere tarifvertraglich geregelte Bedingungen, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft der Arbeitnehmer, erzwingen.

Das obligatorische Meldeverfahren durch den ausländischen Arbeitgeber ist online durchzuführen. Bei Nichteinhaltung droht dem Arbeitgeber eine Sanktionsgebühr von 20.000 Schwedische Kronen (SEK), umgerechnet ca. 2.000 Euro.

Deutsch-Schwedischer Handel floriert

Der deutsch-schwedische Handel ist laut  Zahlen des Statistischen Zentralamtes Schwedens (SCB) weiter im Aufwind. So sind die schwedischen Importe von Waren aus Deutschland von 2017 zu 2018 um sieben Prozent gestiegen. Bei den Exporten nach Deutschland betrug das Plus sogar zehn Prozent.

Die Nachfrage nach deutschen Produkten ist in Schweden beispielsweise im Bereich Kokerei- und Mineralölerzeugnisse stark gestiegen (+25,2 Prozent). Auch bei den Erzen ging es steil bergauf (+42,6 Prozent).

Auf der Seite der schwedischen Exporte nach Deutschland konnte vor allem die Warengruppe elektrische Ausrüstungen (+36,7 Prozent) kräftige Zuwächse vermelden. Auch die Nachfrage nach schwedischen Möbeln stieg an (+ sieben Prozent). Es wuchs außerdem die Nachfrage nach Papier, Pappe und Waren (daraus +12 Prozent), chemische Erzeugnisse (+11,7 Prozent) und Maschinen (+11,6 Prozent).

Besonders groß war die Nachfrage nach Kraftwagen und Kraftwagenteilen (+22,6 Prozent), dabei ist vor allem der Absatz an Pkw gestiegen (+68 Prozent). Hierbei ist ein Vergleich mit den Kraftwagenimporten aus Deutschland interessant: Von deutscher Seite ist der Umsatz in dieser Warengruppe höher, das Wachstum war 2018 im Vergleich zu Schwedens Exporten allerdings sehr gering.

Mit einem Warenhandelsvolumen von 157 Milliarden schwedischen Kronen (circa 14,9 Milliarden Euro) steht Deutschland erneut vor Norwegen auf Platz eins der Rangliste über Schwedens wichtigste Exportländer. Bei den Importen belegt Deutschland bereits seit Langem mit großem Abstand Platz eins. 2018 betrug der Gesamtwert der Warenimporte 265 Milliarden Kronen (circa 25,2 Milliarden Euro).

Das Handelswachstum ist 2018 im Vergleich zum besonders erfolgreichen Vorjahr 2017 (Importe +8 Prozent, Exporte +14 Prozent) weniger stark ausgefallen, dennoch bleibt Deutschland weiterhin der mit Abstand wichtigste Handelspartner für Schweden.

Rund 1.000 deutsche Firmen sind in Schweden präsent.