So gestaltet sich die Meldepflicht bei Entsendungen nach Schweden
Auch Schweden hat fristgerecht sein Entsendungsgesetz (hier auf Schwedisch einsehbar) an die novellierte EU-Entsenderichtlinie 2018/957 angepasst. Dies hat unter anderem zur Folge, dass alle Entsendungen unabhängig von ihrer Dauer bei der zuständigen Behörde direkt, also ab dem ersten Entsendungstag (und nicht mehr erst nach fünf Tagen), registriert sein müssen.