Mängel bei Pauschalreise: Veranstalter muss nicht immer haften
Liegt ein Reisemangel bei einer Pauschalreise nachweislich außerhalb des Einflussbereichs eines Reiseveranstalters, so hat ein Reisender weder Anspruch auf Schadenersatz noch darauf, den Reisepreis zu mindern.
In einem konkreten Fall hatte eine Urlauberin bei einem Reiseveranstalter für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei gebucht. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte die gesamte Familie an Fieber und Durchfall. Ursache für die Erkrankung der Familie war ein durch Fäkalien verunreinigter Badestrand infolge eines defekten Rohres der Kanalisation der Gemeinde. Die Klägerin war der Meinung, dass sie der Reiseveranstalter auf die Gefahr hätte aufmerksam machen müssen und wollte unter anderem den Reisepreis um 60 Prozent mindern.
Kein Verantwortungsbereich des Anbieters der Pauschalreise
Ohne Erfolg, denn der Mangel lag nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Dafür ist ausschließlich die Gemeinde verantwortlich. Hätte der Veranstalter von dem Mangel gewusst, hätte er die Klägerin warnen müssen, erklären die ARAG-Rechtsexperten (AG München, Az.: 132 C 15965/12).
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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