Kurzfristige Routenänderung: Kreuzfahrt-Reisende haben Anspruch auf Entschädigung
Bei kurzfristiger Routenänderung einer Kreuzfahrt bestehen bei Reisenden Minderungsansprüche und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Das ergab ein Urteil des Amtsgericht München vom 26.03.2015 (275 C 27977/14). Ein konkretes Beispiel ist der verspätete Start der AIDAbella im Dezember 2022 aus Hamburg.